BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagment
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollte Teil des Qualitätsmanagementes (QM) sein. Es ist die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten. Sie sollen den Beschäftigten und dem Unternehmen gleichermaßen zugutekommen.
Wir sind davon überzeugt, das ein Unternehmen nur gesund ist, wenn seine Mitarbeiter gesund sind.
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Unser Team bietet Ihnen individuelle, auf Sie abgestimmte Betriebliche und Persönliche Gesundheitsmanagementprogramme an. Dabei profitieren Sie von einer über 20 jährigen Berufserfahrung aus den Bereichen Medizin, Sport, Psychologie, Ernährung, Coaching und Beratung.
Leistungen / Programme:
1. Erfassung des individuellen Gesundheitszustandes der Mitarbeiter und des Unternehmens:
Gespräche mit Vorstand, Betriebsrat, Personalrat, Firmeninhaber
Welche Ziele / Visionen hat das Unternehmen im QM und BGM
Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigung
Mitarbeiterbefragung, Anamnesebögen, Arbeitsplatzergonomie
Potenzialanalysen der Mitarbeiter
Stressbelastungsmessung der Mitarbeiter, mit HRV-Analyse, Wohlfühlskala
evtl. medizinisch notwendige Labor-, Herzkreislauf-, Ernährungs- und Stoffwechselldiagnostik
Auswertung der Analysen
realistische Zielformulierung innerhalb des QM und BGM
Beratung zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen, innerhalb des Betrieblichen Qualitäts- und Gesundheitsmanagement
2. Maßnahmen / Beratung / Weiterbildung:
Stress: Einführen eines aktiven Pausenprogrammes:
„Pausenzeit ist meine Zeit“, „In der Ruhe liegt die Kraft“
Ein individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasstes Entspannungstraining, für Körper, Geist und Seele, von A- wie Augentraining bis W- wie Wassertrinken.
Bewegung: rückengerechtes Verhalten am Arbeitsplatz, Ergonomieberatung: Tische, Stühle, Hilfsmittel „Leben ist Bewegung“
Ernährung: individuelle Ernährungspläne für die Mitarbeiter, mit praktischen Hinweisen für ein ernährungsbewußtes Verhalten und zur Förderung der Psychohygiene:
„Ernährung für Beruf und Freizeit“, „Der Mensch ist, was er ißt".
- Komplementärmedizinische Beratung: Farb-, Licht-, Musik-, Klang-, Luft-, Aromatherapeutische Beratung für Ihre Lebens- und Arbeitsplatzsituation
- Mitarbeiterschulungen, Weiterbildungen
3. Coaching / Training:
Stress:
Einzelcoaching: Integratives Neurocoaching
Team/Gruppe: individuell auf die Bedürfnisse angepasste entspannungsfördernde Maßnahmen, wie z.Bsp.: Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Atemtraining als Biofeedback- und Entspannungsverfahren
Bewegung:
Team/Gruppe: Rückenschule / Wirbelsäulengymnastik am Arbeitsplatz
Team, Einzelcoaching: Ergonomieschulungen
Ernährung:
Team/Gruppe: Ernährungsberatung, Kochkurse
4. Evaluierung der Ergebnisse
Empfehlung: nach 3 / 6 / 9 / 12 / 18 / 24 / 36 Monaten oder nach Bedarf
Hinweis:
Steuerbefreiung für Gesundheitsmaßnahmen ab dem Jahr 2008:
Durch die Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 34 EStG) sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten. Hierunter fallen Leistungen, die im Leitfaden „Gemeinsame Handlungsfelder und Kriterien der Spitzen-verbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und § 20a SGB V“ für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufgeführt sind.
Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung: Für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen nach §20 bzw. 20a SGB V ab 2009 gilt, dass diese bis 500 EUR im Kalenderjahr je Mitarbeiter nicht zum Arbeitsentgelt zählen und daher beitragsfrei in der Sozialversicherung sind, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden.
Fazit:
Mit § 3 Nr. 34 EStG wurden Regelungen geschaffen, die es den Arbeitgebern erleichtern sollen, Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention steuerlich geltend zu machen.
Für die Arbeitnehmer bietet sich die Chance, mehr für die eigene Gesundheit zu tun.